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Am 13. Juni 2004 finden in allen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union die Europawahlen statt. Alle
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der EU sind aufgerufen,
das Europäische Parlament neu zu wählen. Ihre Stimme zählt!
Was wird gewählt?
Das Europäische
Parlament ist die Vertretung der Völker der in der
Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten.
Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, die in
allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt
werden. Die Wahl der 99 Abgeordneten des Europäischen Parlaments
aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.
Im Juni 1979 wurde das Europäische
Parlament erstmals gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas
alle fünf Jahre zu den Wahlurnen. Seitdem gehen die Bürger
Europas regelmäßig alle 5 Jahre, letztmals im Juni 1999, zu den
Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Das ist das
eindrucksvollste Zeichen der Versöhnung, das die Europäer, die
sich im Laufe dieses Jahrhunderts aufs Heftigste bekriegt haben,
setzen können. Auf diese Weise sind heute 375 Millionen Europäer
aus 15 Ländern durch ihre 626 Volksvertreter am europäischen
Aufbau beteiligt. Legitimiert durch die allgemeinen und direkten
Wahlen hat das Europäische Parlament durch eine ganze Reihe von
Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die
europäische Politik erhalten. Insbesondere die Verträge von
Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament
schrittweise von einer nur beratenden Versammlung in ein Parlament
mit Gesetzgebungsbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene
Aufgaben wahrnimmt, die denen der nationalen Parlamente
vergleichbar sind.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
werden alle fünf Jahre gewählt Große Staaten können ihr
Gebiet in Wahlkreise aufteilen. Unionsbürger haben bei
Europawahlen das aktive und passive Wahlrecht an ihrem Wohnsitz,
auch wenn sie die dortige Staatsangehörigkeit nicht haben.
Zum Erreichen eines Sitzes können für Listen Mindestschwellen
bis zu 5 Prozent der abgegebenen Stimmen festgelegt werden.
Doppelmandate im Europäischen und einem nationalen Parlament sind nicht mehr
erlaubt (für Irland und Großbritannien gelten Ausnahmen bis
2009). In Deutschland wird die Wahl auf Grundlage von
Kandidatenlisten und dem Verhältniswahlsystem durchgeführt.
Statistik:
Bei der des Europäischen Parlaments werden nach einer ersten Schätzung
des Statistischen Bundesamtes in Deutschland rund 63,6 Mill.
Unionsbürger wahlberechtigt sein.
Bei der am 13. Juni 2004 stattfindenden 6. Direktwahl der
99 Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden
etwa 63,6 Mill. Deutsche wahlberechtigt sein. Neben den deutschen
Unionsbürgern sind zur Wahl außerdem rund 2,0 Mill. weitere
Unionsbürger zugelassen, nämlich die Staatsangehörigen aus den
übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus den
voraussichtlich zehn Beitrittstaaten, die in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen. Die hier lebenden ausländischen Unionsbürger
müssen die Wahlrechtsvoraussetzungen des Europawahlgesetzes erfüllen;
für sie gelten besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse.
Von der deutschen Bevölkerung werden etwa 4,1 Mill.
Wahlberechtigte (2,1 Mill. Männer und 2,0 Mill. Frauen) erstmals
an einer Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen können, weil
sie in den Jahren 1982 bis 1986 geboren wurden und am Wahltag das
achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Insgesamt werden in der Bundesrepublik Deutschland mehr Frauen als
Männer zur Wahlurne gehen können: 33,0 Mill. Frauen und 30,6
Mill. Männer werden am 13. Juni wahlberechtigt sein.
Die Zahl der Wahlberechtigten unter 21 Jahren wird etwa 2,6
Mill. (Männer: 1,3 Mill, Frauen: 1,3 Mill.),
der 21- bis unter 45-jährigen Wahlberechtigten etwa 25,8 Mill. (Männer:
13,1 Mill., Frauen: 12,7 Mill.),
der 45- bis unter 60-jährigen Wahlberechtigten etwa 15,3 Mill. (Männer:
7,7 Mill., Frauen: 7,6 Mill.) und die
der 60-jährigen und älteren Wahlberechtigten etwa 19,9 Mill. (Männer:
8,5 Mill., Frauen: 11,4 Mill.) betragen.
Im Jahr 2004 wird nicht nur das Europäische Parlament neu gewählt;
zehn ost- und südosteuropäische Länder treten am 1. Mai 2004
der Europäischen Union bei. Damit wird die nach dem 2. Weltkrieg
entstandene Teilung Europas mit dem Beitritt von Estland,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien,
Tschechien, Ungarn und Zypern endlich überwunden. Die Erweiterung
ist ein wichtiger Schritt, um Demokratie in Mittel- und Osteuropa
zu sichern, die dortigen politischen Verhältnisse zu
stabilisieren und die Gefahr nationalistischer Ideologien und
Konfrontationen zu bannen.
EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich
von Großbritannien und Nordirland.
Beitrittstaaten: Nach dem Beitrittsvertrag vom 16.
April 2003 (BGBl. II 2003 S. 1408) und dessen Ratifizierung in den
10 Beitrittsländern und 15 EU-Mitgliedstaaten treten zum 1. Mai
2004 folgende Länder der Europäischen Union bei: Estland,
Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei,
Slowenien, Malta und Zypern.
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