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Europawahl am 13. Juni 2004


Am 13. Juni 2004 finden in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Europawahlen statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der EU sind aufgerufen, das Europäische Parlament neu zu wählen. Ihre Stimme zählt!

Was wird gewählt?

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten.
Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl der 99 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals gewählt. Seitdem gehen die Bürger Europas alle fünf Jahre zu den Wahlurnen. Seitdem gehen die Bürger Europas regelmäßig alle 5 Jahre, letztmals im Juni 1999, zu den Wahlurnen, um ein gemeinsames Parlament zu wählen. Das ist das eindrucksvollste Zeichen der Versöhnung, das die Europäer, die sich im Laufe dieses Jahrhunderts aufs Heftigste bekriegt haben, setzen können. Auf diese Weise sind heute 375 Millionen Europäer aus 15 Ländern durch ihre 626 Volksvertreter am europäischen Aufbau beteiligt. Legitimiert durch die allgemeinen und direkten Wahlen hat das Europäische Parlament durch eine ganze Reihe von Verträgen zunehmende Befugnisse und wachsenden Einfluss auf die europäische Politik erhalten. Insbesondere die Verträge von Maastricht und Amsterdam haben das Europäische Parlament schrittweise von einer nur beratenden Versammlung in ein Parlament mit Gesetzgebungsbefugnis verwandelt, das auf europäischer Ebene Aufgaben wahrnimmt, die denen der nationalen Parlamente vergleichbar sind.

 

Wie wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre gewählt  Große Staaten können ihr Gebiet in Wahlkreise aufteilen. Unionsbürger haben bei Europawahlen das aktive und passive Wahlrecht an ihrem Wohnsitz, auch wenn sie die dortige Staatsangehörigkeit nicht haben.
Zum Erreichen eines Sitzes können für Listen Mindestschwellen bis zu 5 Prozent der abgegebenen Stimmen festgelegt werden. Doppelmandate im Europäischen und einem nationalen Parlament sind nicht mehr erlaubt (für Irland und Großbritannien gelten Ausnahmen bis 2009). In Deutschland wird die Wahl auf Grundlage von Kandidatenlisten und dem Verhältniswahlsystem durchgeführt.

 

Statistik:


Bei der des Europäischen Parlaments werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes in Deutschland rund 63,6 Mill. Unionsbürger wahlberechtigt sein.

Bei der am 13. Juni 2004 stattfindenden 6. Direktwahl der 99 Europaabgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland werden etwa 63,6 Mill. Deutsche wahlberechtigt sein. Neben den deutschen Unionsbürgern sind zur Wahl außerdem rund 2,0 Mill. weitere Unionsbürger zugelassen, nämlich die Staatsangehörigen aus den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus den voraussichtlich zehn Beitrittstaaten, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die hier lebenden ausländischen Unionsbürger müssen die Wahlrechtsvoraussetzungen des Europawahlgesetzes erfüllen; für sie gelten besondere Regelungen für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse.

Von der deutschen Bevölkerung werden etwa 4,1 Mill. Wahlberechtigte (2,1 Mill. Männer und 2,0 Mill. Frauen) erstmals an einer Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen können, weil sie in den Jahren 1982 bis 1986 geboren wurden und am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Insgesamt werden in der Bundesrepublik Deutschland mehr Frauen als Männer zur Wahlurne gehen können: 33,0 Mill. Frauen und 30,6 Mill. Männer werden am 13. Juni wahlberechtigt sein.

Die Zahl der Wahlberechtigten unter 21 Jahren wird etwa 2,6 Mill. (Männer: 1,3 Mill, Frauen: 1,3 Mill.),
der 21- bis unter 45-jährigen Wahlberechtigten etwa 25,8 Mill. (Männer: 13,1 Mill., Frauen: 12,7 Mill.),
der 45- bis unter 60-jährigen Wahlberechtigten etwa 15,3 Mill. (Männer: 7,7 Mill., Frauen: 7,6 Mill.) und die
der 60-jährigen und älteren Wahlberechtigten etwa 19,9 Mill. (Männer: 8,5 Mill., Frauen: 11,4 Mill.) betragen.

 

Im Jahr 2004 wird nicht nur das Europäische Parlament neu gewählt; zehn ost- und südosteuropäische Länder treten am 1. Mai 2004 der Europäischen Union bei. Damit wird die nach dem 2. Weltkrieg entstandene Teilung Europas mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern endlich überwunden. Die Erweiterung ist ein wichtiger Schritt, um Demokratie in Mittel- und Osteuropa zu sichern, die dortigen politischen Verhältnisse zu stabilisieren und die Gefahr nationalistischer Ideologien und Konfrontationen zu bannen.
EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Beitrittstaaten: Nach dem Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 (BGBl. II 2003 S. 1408) und dessen Ratifizierung in den 10 Beitrittsländern und 15 EU-Mitgliedstaaten treten zum 1. Mai 2004 folgende Länder der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern.

 

  
 
    
   
    
     
    
    
    
   
   
   
   
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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